Kanada und zurück

Prolog

„Das ist Freiheitsberaubung!“, schimpfte Bernd Unser. Wutentbrannt sprang er auf, um den engen, kleinen Besprechungsraum zu verlassen. Als Referatsleiter und Sozialarbeiter des Jugendamtes, musste er sich so etwas nicht bieten lassen, fand er. „Schließen sie sofort den Raum auf!“

Paul Kurt, er war der Leiter des Heimes und somit der Hausherr hier, stellte sich dem erbosten Referatsleiter in den Weg und wirkte dabei wie ein Sicherheitsbeamter. „Herr Unser, bitte! So bleiben sie doch bitte.“, flehte er den Aufgebrachten an. „Das Abschließen war doch nur eine symbolische Geste, um ihnenklarzumachen, wie verzweifelt wir alle sind. Selbstverständlich schließe ich sofort auf. Aber bitte – bleiben sie.“

Unser war nicht das erste Mal in dem Heim.  Zuständig war in diesem Fall eigentlich der Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes, Herr Krumbiegel, der in aller Regel den Heimaufenthalt für seine infrage kommenden Kinder und Jugendliche seines Bezirks steuert. Im gegenseitigen Einvernehmen mit ihm hat Herr Unser, sein Vorgesetzter, den Fall hier und heute übernommen, da er in letzter Konsequenz die weitere Entwicklung zu entscheiden hat. Solche Besprechungen, wie heute, fanden schon einmal in diesem Heim statt, denn es war eine Einrichtung, in denen die schweren, hoffnungsloseren Fälle untergebracht waren. Daher auch der Aber so wie heute, ja fast hilflos, das musste er eingestehen, hatte er Herrn Kurt noch nie erlebt. Fast wirkte es so, als sei dies sein erster Fall bei dem eine Gerichtsverhandlung über einen seiner Schützlinge anstand mit solch einer zu erwartenden schwerwiegenden Entscheidung. Das machte ihn neugierig. Was war da los?

„Okay, dann in aller Kürze, was soll das Ganze?“, gab er nach und stieß hörbar die angestaute Luft aus, dann setzte er sich wieder. Seine ganze Körperhaltung zeigte jedoch, dass er noch nicht beschwichtigt war.

„Sie sind ja auf dem Laufenden, was uns der Junge antut. Uns allen. Wir sind einfach mit unserem Latein am Ende. Wir sind nicht die Ersten, denen es so ergeht.“, begann der Heimleiter seine Einlassungen stockend, so als prüfe er jedes Wort, bevor er es aussprach. Auch das war seltsam. „Aber der Überfall auf die Tankstelle, vergangene Woche, der hat allem die Krone aufgesetzt. Das Gericht wird Jan eine Jugendstrafe aufbrummen, die sich gewaschen hat. Die wird sicher nicht auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt der Junge fährt ein. Das ist uns doch allen klar. Oder?“ 

Kurt machte eine Kunstpause und schaute Bernd Unsere Hilfe heischend an. „Mein Gott, Sie kennen doch die ganze Situation und wissen, was auf den Jugendlichen zukommt. Aus diesem Teufelskreis kommt er nie mehr heraus, wenn wir nicht eine Lösung, einen Vorschlag für das Gericht finden, der diesen kriminellen Kreis durchbrechen kann.“ 

Fast konnte man den Stein hören, der dem Heimleiter vom Herzen fiel, als Unser endlich das Wort ergriff.

„Die Frage ist wirklich, ob es dem Jungen etwas bringt in den Knast zu wandern. Nicht nur, weil sich ja schon so viele Heime die Zähne an ihm ausgebissen haben. Niemand kommt an ihn heran.“, sprach Unser aus, was der Heimleiter wohl auch dachte, denn er nickte heftig. „Wir alle wissen ja, dass die Jugendlichen in der Jugendhaft eher noch krimineller herauskommen, als sie reingekommen sind. Je nachdem, mit welchen Insassen sie zusammenkommen. Also, wie schätzen sie eine erlebnispädagogische Maßnahme ein? Meiner Ansicht nach könnten wir da Persönlichkeit und soziale Kompetenz korrigierend entwickeln.  Am besten im Ausland, da wäre er völlig raus aus seinem jetzigen Umfeld und weniger in Versuchung wieder straffällig zu werden.“    

Er schaute sich im Raum um, in dem nicht nur der Heimleiter und er saßen, sondern weitere Erzieher, die langjährige Erfahrungen mit schwierigen Jugendlichen hatten. Bisher hatten sie geschwiegen und waren der Auseinandersetzung der beiden Hauptakteure gefolgt. Die Frage vom Referatsleiter wirkte wie ein Startschuss zu einer hitzigen Diskussion, welche fast eine Stunde andauerte. Wie bei einer Schlacht wogten die Argumente hin und her. Erlebnispädagogische Maßnahmen waren selbst unter Erziehern und Sozialarbeitern umstritten. Weil sie teuer waren und keine Garantie auf Erfolg boten. Aber die Mehrheit der Anwesenden war schließlich dafür, denn das Leben eines Kriminellen, der die meiste Zeit in Gefängnissen verbringt, kostet dem Staat und damit dem Steuerzahler letztendlich viel mehr Geld. Jeder Jugendliche, der davor bewahrt werden könnte, sparte dem Staat eine Menge. Vor allem aber ging es ja darum den Jugendlichen in ein besseres Leben zu führen, ihm eine Perspektive zu bieten. Eine Perspektive, in der er sein Leben selbst gestalten und für die Gesellschaft keine Bedrohung, sondern ein integrierter Teil derselben werden konnte. 

„Gut, dann sind wir uns also einig.“, fasste der Heimleiter die Meinungen zusammen, gerade rechtzeitig, bevor sie auszuufern begannen. Bei Sozialarbeitern und Erziehern konnte das schnell passieren. „Ich bin froh, dass auch Herr Unser dies so sieht. Wir schlagen dem Gericht also eine erlebnispädagogische Maßnahme im Ausland vor, die fünf, bis sechs Monate dauern sollte und hoffen das Gericht folgt unserem Vorschlag.“

Ganz schön geschickt dieser Herr Kurt, aber das musste man wohl als Heimleiter auch sein, dachte Herr Unser. Tut so, als käme der Vorschlag nicht von mir, sondern von der Gruppe. Aber dem Jugendamtsmitarbeiter (Sachbearbeiter vom Allgemeinen Sozialen Dienst) war es egal, wer der Vater des Gedankens war, die Hauptsache das Heim stand dahinter. Das war wichtig bei Gericht, daher machte er gute Miene zu dem Spiel des Heimleiters.

„Schön zusammengefasst. Das sehe ich auch so.“, bestätigte er jovial, schließlich war er der Chef in dieser Angelegenheit. „Wichtig ist, Jan Häberle von der kriminellen Laufbahn wegzubringen. Da ich davon ausgehe, dass diese Maßnahme nicht von ihrem Heim durchgeführt werden kann, erarbeite ich einen Vorschlag, wenn sie damit den Jungen noch weitere vier Wochen hierbehalten, Herr Kurt.“

Damit hatte er den Heimleiter zwar überrumpelt, aber der machte nun ebenso gute Miene zu seinem Spiel, denn er hatte eine Perspektive den schwierigen Fall bald loszuwerden, ohne den Jungen an den Knast abgeben zu müssen. Das hoffte dieser zumindest, denn die große Unbekannte war das Gericht. Erlebnispädagogische Maßnahmen, anstatt Gefängnis, waren bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht nicht beliebt. Weil das in der Öffentlichkeit eher wie eine Belohnung aussah und nicht wie eine Strafe. Da waren die Juristen sehr sensibel. Und dann auch noch einen Aufenthalt im Ausland, das wirkte ja fast wie Urlaub auf Staatskosten. Das kam beim Volk nicht gut an, schon gar nicht nach einem Überfall auf eine Tankstelle. Gerichtliche Entscheidungen wurden auch immer von ihrer Wirkungen nach außen beeinflusst, das wusste der Sozialarbeiter ebenso, wie der Heimleiter. Kein Richter, oder Staatsanwalt ließ sich gerne in der Presse filetieren. Paul Kurt sah Bernd Unser zu, wie er seine Tasche packte und glaubte die gleichen Gedanken hinter dessen Stirn zu lesen.

*

„Was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hat, ist starker Tobak. Die Liste der Vergehen ist beachtlich für das Alter des Angeklagten.“, sagte der Jugendrichter vier Wochen später. „Der Überfall auf eine Tankstelle mit Maske und Waffe ist jedoch noch schlimmer. Dass es eine Spielzeugpistole gewesen ist, macht es nicht gerade besser. Vor allem nicht für die, welche überfallen wurden. Die Drohung ‚Geld her, oder ich schieße!‘ klang für die Bedrohten echt gefährlich. Das sollte es wohl auch, denke ich.“ Der Richter blickte über seine Brille hinweg den jungen Angeklagten strafend an. Dieser saß neben seinem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger, als ginge ihn das alles nichts an. 

Bernd Unser hatte ein flaues Gefühl im Magen. Nicht nur wegen der soeben gehörten Einlassungen. Richter Paulsen hatte einen Ruf als harter Hund, der lieber verurteilte, als erzieherisch tätig zu sein, wie es das Jugendrecht eigentlich vorsah. Das allein war schon schlimm, aber auch der Greiner von der Staatsanwaltschaft forderte eher hohe Strafen als erzieherische Maßnahmen. Dass sein Schützling so unbeteiligt tat, war für diese Juristen sicher Wasser auf ihre Mühlen. Als Sozialarbeiter, der früher auch in der Jugendgerichtshilfe tätig war kannte er die Auseinandersetzungen, um das deutsche Jugendstrafrecht. Viele Juristen wollten nicht erziehen, sondern einsperren. Aber das Jugendrecht legte nun mal den Schwerpunkt auf Erziehung, schließlich ging es um junge Menschen unter 18 Jahren, welche noch beeinflussbar waren. Sowohl Richter Paulsen als auch Staatsanwalt Greiner tendierten eher zur Fraktion der Bestrafung, das wusste Unser. Beide wären also eher gegen seinen Vorschlag, anstatt Haft eine erlebnispädagogische Maßnahme anzuordnen. Selbst wenn er den Richter überzeugen konnte, so könnte immer noch die Staatsanwaltschaft Einspruch dagegen einlegen. Ein schwieriges Terrain also. Dementsprechend angespannt und nervös war er.

„Alleine die Aufforderung ‚Geld her, oder ich schieße.‘, erfüllt bereits, wie von der Staatsanwaltschaft dargelegt, eine Menge von Straftatbeständen. Die Forderung 3 Jahre Jugendgefängnis ohne Bewährung, um dort eine Lehre zu machen, ist durchaus verständlich.“, führte Richter Paulsen weiter aus und schaute den Angeklagten dabei von oben herab belehrend an. Wie bei allen Gerichten saßen die Richter auf einem erhöhten Podest, um ihre Stellung und Macht auszudrücken. Der ganze Saal wirkte etwas beängstigend und Ehrfurcht gebietend. 

Scheinbar nicht für den Jungen, stellte Herr Unser (der Sozialarbeiter) entsetzt fest, denn dieser tippte sich mit dem Finger an den Kopf und zeigte dem Richter (doch) tatsächlich frech den Vogel. Fast wäre Unser vor Entsetzen vom Stuhl gerutscht, so etwas hatte er noch nie erlebt. Das war an Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht, aber auch an Dummheit kaum zu überbieten. Am liebsten hätte er Jan gepackt und durchgeschüttelt. ‚Der spinnt doch total! Jetzt kann ich meinen Vorschlag gleich ganz vergessen.‘, dachte Bernd Unser grimmig und bekam langsam Panik. 

Jan bekam einen richterlichen Verweis, mit dem Hinweis beim nächsten Mal eine Geldstrafe zu bekommen. Könne er diese nicht bezahlen müsste er dafür einige Tage absitzen in einer Jugendstrafanstalt. Diese Aussage vom Richter Paulsen wurde durch einen bösen Blick seinerseits begleitet. Schließlich dem Richter den Vogel zeigen konnte nicht ohne Folgen bleiben.  Das schien den Jungen nicht sonderlich zu beeindrucken. Es sah ganz so aus, als wolle er weiter aufbegehren. An ihm waren keinerlei Reue, oder gar Demut zu erkennen, das, was Richter und Staatsanwälte eigentlich von jungen Straftätern erwarteten, die so viel auf dem Kerbholz hatten, wie Jan. Für alle Beteiligten sah es so aus, als ob Jan überhaupt nicht begriff, was er bisher alles verbockt hatte. 

Zum Glück war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, das gebot das Jugendstrafrecht. Nur Jans Vater, als Familie und Mitarbeiter des Heimes waren zugelassen. Auch der Heimleiter war anwesend und Unser wechselte einen kurzen, verzweifelten Blick mit ihm. Nun ahnte er, warum der Heimleiter so aus dem Häuschen gewesen war. Dann kam sein Auftritt.

„Die Jugendgerichtshilfe schlägt eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung vor, währenddessen der Angeklagte eine erlebnispädagogische Maßnahme mitmachen soll, lese ich hier.“, sagte Richter Paulsen und blickte nun den Sozialarbeiter über seine Brille hinweg an.

„Herr Unser, wollen Sie nach der grandiosen Vorstellung des Angeklagten noch etwas dazu sagen?“, forderte Richter Paulsen den Vertreter des Jugendamtes süffisant auf. Bernd Unser sah, wie der Staatsanwalt ihn feixend beobachtete. Das machte ihn wütend und gab ihm die Kraft sich zu Wort zu melden.

„Ja, hohes Gericht.“, begann er katzbuckelnd. Unser kannte Richter Paulsen gut genug, um zu wissen, wie sehr er diese Anrede schätzte. Natürlich würde dieser das niemals eingestehen. Vielleicht noch nicht einmal sich selbst gegenüber. „Meine Begründung der Maßnahme, habe ich ausreichend schriftlich dargelegt, hohes Gericht. Und ich glaube, dass gerade das eben gezeigte, unreife Verhalten bestätigt, wie wichtig so eine Maßnahme für Jan Häberle sein würde. Sie zeugt eher von Unsicherheit und mangelnder Erkenntnis, seiner derzeitigen Situation, als von kalter krimineller Energie. Sie zeigt ein eher kindliches Verhalten als von einem bewussten, ausgebufften Verhalten eines Erwachsenen und genau da setzt die erlebnispädagogische Maßnahme ja an. In der Jugendhaftanstalt würde dieses unreife Verhalten eher verstärkt, als abgebaut werden. Bei der von uns vorgeschlagenen Maßnahme besteht jedoch die Chance, dass er sich weiterentwickelt und erkennt wie das richtige, das normale Leben funktioniert. Eine Voraussetzung, um sein Leben besser zu meistern“ 

Wie lange Bernd Unser gesprochen hatte, wusste er danach selbst nicht mehr. Alles verschwand in einem Nebel der Aufregung und gleichzeitiger Konzentration. Das Gericht hatte sich zur Beratung und Urteilsfindung zurückgezogen. Die wenigen Besucher des Gerichts standen im Flur zusammen. 

„Gut gemacht, Herr Unser.“, sagte der Heimleiter und klopfte dem Sozialarbeiter kurz auf den Rücken, fast so, als seien sie Komplizen in dieser Sache. „Nun bleibt uns nichts zu tun, als zu hoffen. Warum beraten die nur so lange?“

Bernd Unser hatte eine Vermutung. Niemand wusste, dass er vor der Verhandlung bei Richter Paulsen gewesen war, um ihm seinen Vorschlag zu erläutern. Selbstverständlich war es ungewöhnlich, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes vor der Verhandlung mit dem Richter sprach, aber Unser hatte keine andere Möglichkeit gesehen, sollte seine Idee auch nur das Quäntchen einer Chance haben. Deshalb war er so sauer auf diesen Jan gewesen, weil dieser ihm mit dem Vogelzeichen alles kaputt machen konnte. Das und vielleicht auch seine Einlassungen, bevor sich das Gericht zurückgezogen hatte, waren der Grund, warum sie so lange für eine Urteilsfindung brauchten, vermutete er. Das war eher ein positives Zeichen, hoffte er jedenfalls.

Schließlich kam das Gericht wieder zusammen. Spannung lag im Saal. Bei allen Beteiligten, außer bei dem Beklagten. Verbissen schaute Bernd Unser zu Jan und hoffte inständig, dass sein Anwalt ihm ordentlich in der Pause die Leviten gelesen hatte. Noch so ein Ausrutscher und er wäre im Knast. Wenn er nicht sowieso schon drin war. Gebannt schaute er zu Richter Paulsen der nun aufstand, um das Urteil des Gerichts zu verkünden. Alle standen auf. Alle außer Jan, den sein bestellt Pflichtverteidiger einfach am Arm hochzerrte.

„Im Namen des Volkes wird der hier anwesende Jan Häberle mit einer Strafe aus dem Gerichtssaal gehen, die er hoffentlich nicht falsch interpretiert, da er seinem Verständnis nach, vielleicht gar nicht bestraft wurde. Das Gericht verurteilt den Angeklagten Jan Häberle zwar, setzt diese Strafe jedoch auf unbestimmte Zeit aus. Als Auflage erhält der Angeklagte, sich bis zu seiner Volljährigkeit, den Anordnungen des Jugendamtes zu fügen. Insbesondere die Teilnahme an einer bis zusechsmonatiger Maßnahme. 

 

Was ist Ihre Meinung dazu?

  1. Findet ihr eine Erlebnispädagogische Maßnahme im Ausland für pädagogisch sinnvoll?
  2. Die Vorgehensweise im Roman „Kanada und zurück“ aus damaliger Sicht erfolgversprechend?
  3. Fällt euch eine gleichwertige Maßnahme für sogenannte Systemsprenger ein und welche und warum?
  4. Wer von euch findet solche Maßnahmen schon wegen der hohen Kosten für nicht tragbar?

Dabei immer im Auge haltend, dass die Folgekosten eines Scheitern lebenslang irrsinnig hoch sein können und von der Gesellschaft getragen werden MÜSSEN ( Sozialhilfe, Kosten für Justizvollzugsanstalt, Scheidungen, Polizeieinsäte, Kinder, die in der Jugendhilfe untergebracht werden müssen, finanzielle Belastungen der Jugendämter, Justiz, Krankenkosten, Heimkosten der verschiedensten Art.

2 Antworten auf „Kanada und zurück“

Es kommt immer darauf an, ob die Jugendlichen letztlich mit oder dagegen arbeiten. Für die einen ist es tatsächlich eine echte Bereicherung für das weitere Leben. Andere kapieren leider gar nichts und die Maßnahme verpufft. Es liegt letzten Endes immer an der jungen Persönlichkeit selbst und das lässt sich vorher nicht berechnen.

Steffanie das ist die eine Seite der Medaille doch wenn es nur darauf ankommt wird fast jede Betreuung scheitern.
Der Betreuer hat doch in der Regel eine Menge an Möglichkeiten wie er auf den Betreuten eingeht. Dann kommt es selbstverständlich darauf an ob der Betreute darauf eingeht.

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